Beratung
Unter Beratung ist der mündliche oder schriftliche Rat und die Auskunft zu verstehen. Je nach Umfang, Wert und Bedeutung des Rechtsproblems betragen die Erstberatungskosten zwischen 100,00 – 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. Jede weitere Beratung bis zu 250,00 € zzgl. 19% MwSt. Gem. § 34 I RVG sind die Kosten der Beratung frei zu vereinbaren.
Nach kurzer Sachverhaltsschilderung von Ihnen, werde ich deshalb mit Ihnen eine schriftliche Gebührenvereinbarung treffen und Sie dann anschließend zu Ihrem Rechtsproblem beraten. Auf die Gebührenerhebung wird verzichtet, wenn sich im Rahmen des ersten Gespräches ein weitergehender Auftrag, d.h. unter anderem eine gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung in derselben Angelegenheit, bei der eine Geschäftsgebühr oder gar eine Verfahrensgebühr anfällt, ergibt.
Wird eine Vergütung für die Beratungstätigkeit vereinbart, bleibt diese – anrechnungsfrei – erhalten, wenn sich eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit außergerichtlich oder gerichtlich nach dem ersten Gespräch fortsetzt. Diese Vergütungstatbestände sind dann zusätzlich zu zahlen.