Rechtsschutzversichert

Sie sollten vor der Erstberatung bei Ihrem Versicherer eine Deckungszusage einholen. Wünschen Sie anwaltliche Hilfe bei der Inanspruchnahme ihrer Versicherungsleistungen, so stelle ich Ihnen diese gerne zur Verfügung, welche für mich zusätzlichen Aufwand bedeutet, den ich Ihnen nicht in Rechnung stellen werde und für Sie auch keine Erhöhung der Anwaltsgebühren zur Folge hat.

Eine Gebührenabrechnung findet dann in der Regel direkt mit Ihrem Versicherer statt. Eine Zahlungsvornahme Ihrerseits ist bei Zahlung des Rechtsschutzversicherers nicht erforderlich.

Zahlt Ihr Versicherer trotz Deckungszusage nicht, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen und bitte um Verständnis dafür, dass ich in einem solchen Fall, Sie als meinen Auftraggeber um Zahlung bitten muss.

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherer und mir als Rechtsanwältin besteht nicht. Besteht im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung müssen deren Kosten in jedem Fall von Ihnen selbst getragen werden.

Rechtsanwalt-Kanzlei Redel

Nordufer 18
13353 Berlin Wedding
Telefon (030) 450 22 895
E-Mail senden

Bürozeiten

Mo, Di, Do 09:00 – 13:00 Uhr
  14:00 – 18:00 Uhr
Mi, Fr 09:00 – 13:00 Uhr
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzten, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.