Fehlende finanzielle Mittel
Vor dem ersten Beratungsgespräch können sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein beantragen, welchen Sie mir dann zur Beratung vorlegen. Die Gebühren der Beratung werden direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Ihnen fällt lediglich ein Kostenbeitrag in Höhe von 15,00 € zur Last.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig, besteht die Möglichkeit (außer im Strafverfahren) die Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese wird gewährt bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten in der Sache.
Ich bin Ihnen gerne bei der Suche nach Ihrem zuständigen Amtsgericht und der Antragsstellung behilflich. Bei Prozesskostenhilfe fallen Ihnen nur die Kosten des Gegners zur Last, wenn sie Ihren Fall verlieren.
Info und Formular zur Beratungshilfe
https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/formularserver/beratungshilfe.html
Info und Formular zur Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/formularserver/pkh.html