Straf- und Bußgeldsachen
In diesen Angelegenheiten fallen Rahmengebühren gem. § 14 I RVG an. Innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen ermittelt sich die anfallende Gebühr i.d.R. nach dem Mittelwert. Bei der Bemessung der Gebühren finden Umfang, Schwierigkeit, Einkommen und die Bedeutung des Ausgangs der Sache Berücksichtigung. Ich werde Sie vor Mandatsannahme über die genaue Gebührenhöhe für Ihren Fall aufklären.