Vertretung in Zivilsachen
Unter Vertretung ist die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nach außen, gegenüber einem Dritten zu verstehen. In diesem Rahmen richten sich die Gebühren (u.a. Geschäfts-, Verfahrensgebühr) nach dem Wert des Streitgegenstandes. Dessen Höhe und die dann dem entsprechende Höhe der anfallenden Gebühren, sind unterschiedlich und hängen vom Fall im Einzelnen ab.
In jedem Fall werde ich Sie vor Mandatsannahme darüber informieren, wie auch über den im Regelfall zu zahlenden Vorschuss und dessen Höhe. Haben wir in Ihrem Fall Erfolg, ist der Gegner in der Regel verpflichtet die gesetzlichen Gebühren zu erstatten.
Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen, wie z.B. im Arbeitsrecht, wo jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz ihre eigenen Kosten zu tragen hat.